Die Wettbewerbsneutralität gebietet eine partielle (Selbst-)Besteuerung der öffentlichen Hand, deren Komplexitätsgrad permanent zunimmt. Zur Pflichterfüllung und zur Vermeidung von Haftungs- und Reputationsschäden, muss der Aufgabe „Stadt/Gemeinde als Steuerschuldnerin“ besondere Beachtung geschenkt werden und müssen die Mitarbeiter adäquat geschult werden.