Das Traineeprogramm für Quereinsteigende befähigt für die Laufbahn des gehobenen Dienstes und ist insbesondere für Personen geeignet, die bereits im öffentlichen Dienst als Angestellte tätig sind und eine Verbeamtung anstreben.
Geregelt ist der Einstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes im Landesbeamtengesetz §§15,16.
§ 16 Erwerb der Laufbahnbefähigung
(1) Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber können die Befähigung für eine Laufbahn erwerben
2. durch Erwerb der Bildungsvoraussetzungen für eine Laufbahn und
a) eine anschließende laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung
oder
b) eine mindestens dreijährige, der Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes der angestrebten Laufbahn vermittelt,
Die Bildungsvoraussetzung ist in §15 LBG geregelt.
§ 15 Bildungsvoraussetzungen
(1) Als Bildungsvoraussetzung für den Erwerb einer Laufbahnbefähigung ist erforderlich:
2. für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes mindestens
a) der Abschluss eines Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule
oder
b) der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule;
Das erfolgreich absolvierte Programm stellt keine Garantie der Verbeamtung dar und erhebt keinen Anspruch auf eine Stelle, sondern bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn Sie unsicher sind, ob das Programm für Ihre persönliche Situation geeignet ist, sprechen Sie uns an.