Durch ist Umstellung der Haushaltswirtschaft kommt dem Haushaltsplan eine große Bedeutung zu. Er beinhaltet nicht nur das reine Zahlenwerk mit den Haushaltsansätzen, sondern soll auch über die strategischen Leitlinien informieren.
Am ersten Tag des Seminars werde die theoretischen Grundlagen zur Aufstellung eines Haushaltsplans vermittelt. Beginnend mit der Haushaltssatzung, die die juristische Grundlage der gesamten Haushaltswirtschaft darstellt, über den Haushaltsplan bis zum Berichtswesen wird der Weg des Planverfahrens aufgezeigt. Dabei werden die haushaltsrechtlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushalt mit den Begriffen Ertrag, Aufwand, Einzahlung, Auszahlung und Verpflichtungsermächtigung erläutert. Hierbei sollen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, ihre individuellen Fälle vorzutragen, damit im Rahmen der Schulung diskutiert und gelöst werden können.
Die theoretischen Grundlagen werden dann am zweiten Tag mit einer Aufgabe zur Aufstellung des Haushaltsplans weiter vertieft. Hier werden vorformulierte Fälle gelöst und im Haushaltsplan veranschlagt. Die Teilnehmer haben dann wieder die Gelegenheit eigene Problemstellungen der Kommunen vorzutragen, deren Veranschlagung im Haushaltsplan ebenfalls diskutiert und gelöst wird.
Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer eine Lösung der vorgetragenen Fälle, die dann in einer Haushaltssatzung münden.