Kommt man das erste Mal oder immer wieder – aber nur gelegentlich – mit einem Rechtsgebiet wie dem Ausländerrecht in Berührung, steht man vor einem Berg von Herausforderungen. Mit Kenntnis der speziellen ausländerrechtlichen Systematik und einer vorbereiteten praktischen Handhabung der grundlegenden Paragrafen hat man die Bergsteigerausrüstung parat. Bei der Zusammenstellung dieser Ausrüstung kann ich behilflich sein. Doch damit nicht genug, auch auf dem Weg zur Lösung eines Praxisfalls durch Erlass eines rechtmäßigen Verwaltungsakts und damit der Besteigung des Bergs bin ich in diesem Seminar gerne als Ihr Bergführer zu Diensten.
Das Ausländerrecht weist neben einer hohen Dichte an Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen eine ganz besondere Systematik auf. Beim Erlass von begünstigenden Verwaltungsakten sind zunächst unterschiedliche Arten (Aufenthaltstitel, Duldung, Gestattung) zu unterscheiden. Speziell beim Erlass von Aufenthaltserlaubnissen ist zwischen den verschiedenen Aufenthaltszwecken zu differenzieren, es sind besondere und allgemeine Voraussetzungen zu prüfen und die verschiedenen Rechtsfolgen zu beachten. Das Ausweisungsrecht weist eine ganz eigene Kasuistik auf.
Im “Grundkurs Ausländerrecht” wird über eine Systematisierung, grundlegende Erläuterungen und praxisnahe Fallbeispiele eine Ordnung geschaffen, um im praktischen Alltag rechtsfehlerfrei Verwaltungsakte erlassen zu können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der Veranstaltung konkrete Fragen zu Fällen aus der Praxis zu stellen.