Kann ich den Antragsteller zur Mitwirkung verpflichten? Wann muss ich die Beteiligten anhören? Wie hebe ich den Verwaltungsakt rechtsicher auf? Wie fordere ich die Leistung zurück?
Unsicher bei diesen Fragen? Dann brauchen Sie dieses Seminar!
Die Tätigkeit der Verwaltung wird durch das Verfahrensrecht bestimmt. Seine Nichtbeachtung kann zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führen. Vor diesem Hintergrund behandelt das Seminar das Sozialverwaltungsverfahrensrecht und zwar
orientiert an der Praxis, d.h. nicht abstrakt, sondern bezogen auf den behördlichen Verfahrensablauf.