Das Seminar behandelt die für einen Aufsichtsrat / Beirat und seine Mitglieder wichtigen rechtlichen Themenbereiche in kompakter Weise und macht die Anforderungen an die Tätigkeit in einem Aufsichtsrat / Beirat auch Nicht-Juristen verständlich.
Der Gemeinderat hat Personalentscheidungen zu treffen. Dazu gehört u. a. die Wahl von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten in die Aufsichtsräte oder Beiräte kommunaler Unternehmen, die klassischerweise in der Rechtsform einer GmbH organisiert sind.
Mit der Wahl in ein solches Überwachungsorgan sind Rechte und vielfältige Pflichten des Aufsichtsrates / Beirates und seiner Mitglieder verbunden.
Dabei sind die Regelungen des Gesellschaftsrechts und die Vorgaben des Kommunalrechts zu beachten. Die Relevanz des Themas wird aus der steigenden Zahl von Haftungsklagen deutlich, mit denen sich Aufsichtsratsmitglieder konfrontiert sehen.
Dieses Seminar bietet Informationen über Einzelfragen der laufenden Arbeit eines Aufsichtsrats- / Beiratsmitglieds und eröffnet den Zugang zu den für ein Überwachungsorgan und seine Mitglieder wichtigen Rechtsfragen.
Dieses Seminar berücksichtigt dabei gerne die individuellen Gesellschaftsverträge von kommunalen Unternehmen, in denen die Teilnehmenden ihr Aufsichtsrats- / Beiratsmandat ausüben.