Verwaltungsgebühren signalisieren den Einwohnern, dass Qualität auch einen Preis hat. Verursachungsgerechte und klar in der Satzung formulierte Gebührentatbestände ermöglichen ihnen, schon vor der Antragstellung bzw. Verursachung zu erkennen was sie für die Leistung der Verwaltung bezahlen müssen. Diese Transparenz fördert Vertrauen in die Verwaltung. Wo aber liegen die Grenzen der Finanzierung durch Verwaltungsgebühren und welche Spielräume haben Verwaltung und Gemeinderäte?
Der Schwerpunkt des Seminars wird auf den § 11 KAG, also den Gebühren für Verwaltungsleistungen liegen. Die Unterschiede zwischen § 11 KAG und insbesondere § 7 LGebG werden im Seminar ausführlich besprochen. Ziel des Seminars ist eine gesetzmäßige und verursachungsgerechte Festsetzung von Verwaltungsgebühren in den Kommunen.
Folgende Fragen werden beispielsweise im Seminar beantwortet:
- Welche Anforderungen stellen Gesetze und die aktuelle Rechtsprechung an die Festlegung von Gebührentatbeständen und ihre Kalkulation?
- Welche Kosten sind ansatzfähig?
- Werden die Kosten der Leistung oder dem Verwaltungsbereich zugerechnet?
- Gibt es eine Pflicht zur Kostendeckung?
- Dürfen die Gebühren höher sein als die Kosten?
- Müssen wirtschaftliche oder sonstige Vorteile berücksichtigt werden?
- Was unterscheidet kommunale Verwaltungsgebühren von Landesgebühren und von Benutzungsgebühren?


